Energiebedarfsrechnung

Jeder Bauherr ist verpflichtet das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) einzuhalten. 

In diesem sind die einzuhaltenden Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfes sowie des spezifischen Transmissionswärmeverlustes geregelt. Diese Werte ergeben sich aus einem Referenzgebäude mit gleicher Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das Bauvorhaben. Die U-Werte der Gebäudebauteile des Referenzgebäudes sowie die Anlagentechnik sind im GEG definiert. 

Die Neubauten sind verpflichtet, je nach Art des Wärmeerzeugers, einen gewissen Anteil des Wärme- und Kältebedarfes mit erneuerbaren Energien zu decken.  

Um Ihren Bedarf berechnen zu können, ist eine fundierte und ausführliche Beratung notwendig. Hier erarbeiten wir Vorschläge welche energetischen Maßnahmen an der Gebäudehülle vorzunehmen sind, und welche Anlagentechnik den Anforderungen des gewünschten Energiestandards entsprechen und sich nahtlos in Ihr Konzept einfügen. Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt mit uns auf, und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Gesprächstermin. 

Wir freuen uns auf Sie!