Energieberatung

Die Energieberatung  

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Energieberatung gemäß GEG verpflichtend. So müssen, laut § 48, die Eigentümer: innen eines Wohngebäudes mit bis zu zwei Wohnungen bei Änderungen am Gebäude, gemäß Satz 1 vor der Beauftragung der Planungsleistungen ein informatorisches Beratungsgespräch mit einem / einer Energieberater: in führen. 

Gemäß § 80, der sich mit der Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen beschäftigt, müssen Verkäufer: innen beziehungsweise Immobilienmakler: innen beim Abschluss eines Kaufvertrages über ein Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen den Käufer: innen ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis anbieten. 

Sparen Sie Energie mit der passenden Energieberatung! 

Fragen Sie sich auch, welche Investitionen für Sie sinnvoll sind und welche Förderprogramme es gibt? Warum Sie Nebenkosten nachzahlen müssen, während Ihr Nachbar eine schöne Summe zurückerstattet bekommt?  

Lassen Sie sich von uns beraten!      Wir helfen Ihnen gerne weiter. 

  1. Bekomme ich Fördermittel für meine Sanierung?  
  2. Berät mich jemand unabhängig beim Hauskauf?  
  3. Welche Fenster sind die richtigen?  
  4. Wie dick muss die Dämmung sein?  
  5. Ist der Energieverbrauch normal? 

 

Dann sind Sie genau richtig bei uns. Wir haben die passende Beratung für alle Fragen rund um das Thema effiziente Energienutzung und erneuerbare Energien. 

Gebäudeenergiegesetz GEG die wichtigen Teile für Hausbesitzer: innen 

  • Allgemeiner Teil  
  • Anforderung Neubau 

Hier sind die energetischen Anforderungen wie auch die Berechnung der erneuerbaren Energien geregelt 

  • Sanierung bestehender Gebäude 

Hauptaugenmerk liegt hier auf Energieeffizienz sowie die Nutzung erneuerbarer Energien 

  • Anlagentechnik, Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung 

In diesem Teil finden sich die Vorgaben für die Anlagentechnik, sowohl für bereits in Betrieb befindlicher Anlagen-, als auch für neue Anlagen. 

  • Energieausweise 

Der fünfte Teil legt fest, welche Angaben im Energieausweis gemacht werden müssen und wie dessen Ausstellung und Verwendung erfolgt. 

  • Finanzielle Förderung 

Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen